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KI-Transparenz

Wo im Gastrosingles Magazin künstliche Intelligenz mitarbeitet — und woran du es erkennst.

Wir setzen KI dort ein, wo sie uns schneller macht — bei der Recherche und bei Symbolbildern. Wir setzen sie nicht ein, um dir vorzuspielen, ein Foto sei echt. Diese Seite legt offen, was womit erstellt wurde. Sie erfüllt die Transparenzpflicht aus Artikel 50 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO), die seit dem 2. August 2026 gilt.

Bilder

Ein Teil unserer Artikelbilder ist KI-generiert. Diese Bilder sind doppelt gekennzeichnet:

  • sichtbar am Bild mit dem Hinweis „Bild: KI-generiert" und dem Credit „Symbolbild · Gastrosingles" — lesbar auch für Screenreader, weil der Hinweis im Seitentext steht und nicht nur ins Bild gebrannt ist;
  • maschinenlesbar in den Bild-Metadaten über das IPTC-Feld DigitalSourceType mit dem Wert trainedAlgorithmicMedia.

Ein KI-Bild zeigt nie eine reale Person. Wenn ein Artikel von einer namentlich genannten Person handelt und ein echtes, lizenziertes Foto verfügbar ist, verwenden wir dieses — mit Fotograf und Lizenz im Credit, etwa von Wikimedia Commons, aus einem Pressekit oder von einem Sender. Trägt ein Bild keinen KI-Hinweis, ist es ein echtes Foto.

Texte

Recherche und Entwurf unserer Beiträge sind KI-gestützt. Vor der Veröffentlichung wird jeder Beitrag redaktionell geprüft: Kernfakten gehen gegen die Primärquelle, Zitate werden am Original abgeglichen. Verantwortlich dafür ist Thomas Honold, Küchenmeister und Gründer von Gastrosingles.de.

Damit greift die redaktionelle Ausnahme des Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2 KI-VO. Sollte ein Format jemals ohne diese menschliche Prüfung automatisch veröffentlicht werden, trägt der betreffende Beitrag einen eigenen Hinweis am Textanfang.

Videos

Videos auf unserem YouTube-Kanal, die KI-generiertes Bildmaterial enthalten, sind in der Videobeschreibung als solche ausgewiesen und zusätzlich über die YouTube-Kennzeichnung „veränderte oder synthetische Inhalte" markiert.

Was wir nicht tun

  • Wir geben KI-Bilder nie als echte Aufnahmen einer realen Person aus.
  • Wir kennzeichnen echte Pressefotos nie fälschlich als KI — das würde die Lizenzangabe des Rechteinhabers entwerten.
  • Wir erfinden keine Zitate und keine Bildquellen.

Fragen dazu?

Wenn dir eine Kennzeichnung fehlt oder falsch erscheint, sag uns Bescheid — wir korrigieren das. Am schnellsten geht das über unser Kontaktformular.

Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO), Art. 50 Abs. 4 und 5 — anwendbar ab 2. August 2026. Stand dieser Seite: 1. August 2026.