Gehalt Gastronomie ist eines der meistgesuchten Themen der Branche, und trotzdem kursieren im Netz vor allem vage Spannen, veraltete Zahlen und Plattitüden. Dieser Artikel macht das anders: konkrete Zahlen, nach Rolle aufgeschlüsselt, mit Mindestlohn, Tarifstatus, Netto-Rechnung und Trinkgeld-Fakten. Alles auf dem Stand von 2026, basierend auf DEHOGA-Lohnspiegel, NGG-Tarifverhandlungen und StepStone-Marktdaten.
Alle Gehälter auf einen Blick: Die Master-Tabelle
Das ist der Ausgangspunkt für alle Verhandlungen und Job-Vergleiche. Vollzeit, brutto, monatlich, Deutschland gesamt.
| Rolle | Einstieg (brutto/Monat) | Erfahren / Spitze |
|---|---|---|
| Azubi 1. Jahr | 880 € | — |
| Azubi 2. Jahr | 1.000 € | — |
| Azubi 3. Jahr | 1.100 € | — |
| Koch / Köchin | 2.300 € | 2.800 € |
| Chef de Partie | 2.800 € | 3.400 € |
| Sous Chef | 3.200 € | 4.200 € |
| Küchenchef | 3.800 € | 6.500 € (Stern/Konzern bis 9.000 € inkl. Boni) |
| Kellner / Servicekraft | ~2.270 € | 2.580–2.730 € + Trinkgeld |
| Restaurantfachmann/-frau | 2.400 € | 3.000 € |
| Hotelfachmann/-frau | 2.300 € | 2.900 € |
| Barkeeper | 2.200 € | 3.000 € |
| Sommelier | 2.800 € | 4.500 € |
| Restaurantleiter | 2.800 € | 4.500 € (gehoben höher) |
Alle Werte Vollzeit 40 Stunden, brutto, Bundesschnitt. Regionale Abweichungen im Abschnitt unten.
Mindestlohn in der Gastronomie 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das rund 2.400 Euro brutto im Monat. Die Gastronomie hat keinen eigenen Branchenmindestlohn, der als allgemeinverbindlich festgelegt wurde. Das bedeutet: Der gesetzliche Mindestlohn greift direkt, sofern kein tarifvertraglich höherer Satz vereinbart ist. Tarif schlägt gesetzlich, das ist der Grundsatz.
Für Minijobs gilt 2026 die Grenze von 603 Euro monatlich, angehoben von vorher 556 Euro. Wer im Minijob jobbt, darf bei 13,90 Euro Stundenlohn also rund 43 Stunden im Monat arbeiten, bevor die Sozialversicherungspflicht einsetzt.
Die nächste planmäßige Anhebung kommt am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro die Stunde. Das sind nochmal 5 Prozent mehr, relevant für alle Betriebe, die aktuell knapp über Mindestlohn zahlen und ihre Lohnstruktur anpassen müssen.
Zum Tarifthema: NGG und DEHOGA verhandeln auf Landesebene. In einigen Regionen, zum Beispiel in Hamburg oder Bayern, gibt es Haus- und Verbandstarife, die spürbar über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Tarifgebundene Betriebe sind daran gebunden, alle anderen können, müssen aber nicht. Wer in einem kleinen Familienbetrieb arbeitet, der nicht im DEHOGA-Verband organisiert ist, landet in der Regel beim gesetzlichen Mindestlohn ohne Tarifaufschlag. Das ist die Realität in einem großen Teil der Branche.
Trinkgeld, Netto & Zuschläge
Trinkgeld ist steuerfrei. Nicht teilweise, nicht bis zu einer Grenze, sondern vollständig steuerfrei, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Der Gast zahlt freiwillig, und der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf das Geld. Das regelt Paragraph 3 Nr. 51 EStG. In der Praxis heißt das: Was du als Kellner direkt vom Tisch mitnimmst, gehört dir netto. Je nach Restaurant und Lage sind das 200 bis 600 Euro im Monat extra, in gehobenen Restaurants in Großstädten auch mehr.
Netto-Rechnung: Bei 2.400 Euro brutto (Steuerklasse 1, keine Kinder) bleiben etwa 1.680 bis 1.720 Euro netto. Bei 2.800 Euro brutto rund 1.950 Euro netto. Bei 3.500 Euro brutto kommt man auf etwa 2.380 Euro netto. Die Sozialabgaben fressen ab 2.000 Euro brutto konstant rund 20 Prozent, dazu kommen Lohnsteuer und optional Kirchensteuer.
Zuschläge: Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind bis zu gesetzlich definierten Sätzen steuerfrei. Sonntagszuschlag bis 50 Prozent des Grundlohns steuerfrei, Feiertagszuschlag bis 125 Prozent, Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr bis 25 Prozent. Das macht in der Gastronomie, wo Wochenenden und Feiertage Kernarbeitszeiten sind, einen spürbaren Unterschied. Wer jeden Sonntag und jeden Feiertag arbeitet und den steuerfreien Anteil konsequent ausschöpft, kann bis zu 300 bis 400 Euro monatlich an Steuervorteilen realisieren.
Was verdienen die einzelnen Berufe?
Koch: Einstieg nach der Ausbildung liegt zwischen 2.300 und 2.800 Euro brutto, je nach Region und Betriebsgröße. Aufstieg über Chef de Partie zu Sous Chef und Küchenchef folgt einer klaren Treppenlinie, die Zahlen sind in der Tabelle oben aufgeführt. Der Fachkräftemangel hat die Verhandlungsposition seit 2023 spürbar gestärkt.
Küchenchef: Mit 3.800 bis 6.500 Euro brutto die Führungsposition in der Küche. In Sternebetrieben und Konzernhotels mit variabler Vergütung kommt man auf 7.500 bis 9.000 Euro inklusive Boni. Die Verantwortung umfasst Speisekarte, Kalkulation, Wareneinsatz und Personalführung.
Kellner / Servicekraft: Auf dem Papier liegt der Median bei 2.580 Euro brutto, viele Vollzeitstellen sind aber faktisch Mindestlohn-Stellen. Die Brücke zum vernünftigen Einkommen ist Trinkgeld. In einem gut laufenden Restaurant kommen 200 bis 600 Euro netto monatlich dazu, steuerfrei.
Restaurantfachmann/-frau: 2.400 bis 3.000 Euro brutto. Die Ausbildung dauert drei Jahre und qualifiziert für Service, Veranstaltungsorganisation und Betriebsführung. Aufstieg zum Restaurantleiter ist der natürliche Pfad.
Hotelfachmann/-frau: 2.300 bis 2.900 Euro brutto. Breit aufgestellt zwischen Rezeption, Service und Housekeeping, mit Aufstiegsperspektive in Richtung Front-Office-Manager oder F&B-Leitung.
Barkeeper: 2.200 bis 3.000 Euro brutto, dazu Trinkgeld. In spezialisierten Cocktailbars und Hotels mit Lounge-Konzept sind die oberen Werte realistisch. Head-Bartender-Positionen nähern sich dem Sommelier-Niveau.
Sommelier: 2.800 bis 4.500 Euro brutto, in gehobener Gastronomie mit Sternestatus auch darüber. Spezialistenstelle mit Verhandlungsmacht durch knappe Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Restaurantleiter: 2.800 bis 4.500 Euro brutto, in der Luxusgastronomie und Hotelketten deutlich darüber. Die Stelle kombiniert Service-Expertise mit Betriebsverantwortung für das gesamte Front-of-House.
Einen Überblick über alle Berufe der Branche gibt der Gastro-Berufsbilder-Hub.







