Gehalt Gastronomie ist eines der meistgesuchten Themen der Branche, und trotzdem kursieren im Netz vor allem vage Spannen, veraltete Zahlen und Plattitüden. Dieser Artikel macht das anders: konkrete Zahlen, nach Rolle aufgeschlüsselt, mit Mindestlohn, Tarifstatus, Netto-Rechnung und Trinkgeld-Fakten. Alles auf dem Stand von 2026, basierend auf DEHOGA-Lohnspiegel, NGG-Tarifverhandlungen und StepStone-Marktdaten.
Alle Gehälter auf einen Blick: Die Master-Tabelle
Das ist der Ausgangspunkt für alle Verhandlungen und Job-Vergleiche. Vollzeit, brutto, monatlich, Deutschland gesamt.
| Rolle | Einstieg (brutto/Monat) | Erfahren / Spitze |
|---|---|---|
| Azubi 1. Jahr | 880 € | — |
| Azubi 2. Jahr | 1.000 € | — |
| Azubi 3. Jahr | 1.100 € | — |
| Koch / Köchin | 2.300 € | 2.800 € |
| Chef de Partie | 2.800 € | 3.400 € |
| Sous Chef | 3.200 € | 4.200 € |
| Küchenchef | 3.800 € | 6.500 € (Stern/Konzern bis 9.000 € inkl. Boni) |
| Kellner / Servicekraft | ~2.270 € | 2.580–2.730 € + Trinkgeld |
| Restaurantfachmann/-frau | 2.400 € | 3.000 € |
| Hotelfachmann/-frau | 2.300 € | 2.900 € |
| Barkeeper | 2.200 € | 3.000 € |
| Sommelier | 2.800 € | 4.500 € |
| Restaurantleiter | 2.800 € | 4.500 € (gehoben höher) |
Alle Werte Vollzeit 40 Stunden, brutto, Bundesschnitt. Regionale Abweichungen im Abschnitt unten.
Mindestlohn in der Gastronomie 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das rund 2.400 Euro brutto im Monat. Die Gastronomie hat keinen eigenen Branchenmindestlohn, der als allgemeinverbindlich festgelegt wurde. Das bedeutet: Der gesetzliche Mindestlohn greift direkt, sofern kein tarifvertraglich höherer Satz vereinbart ist. Tarif schlägt gesetzlich, das ist der Grundsatz.
Für Minijobs gilt 2026 die Grenze von 603 Euro monatlich, angehoben von vorher 556 Euro. Wer im Minijob jobbt, darf bei 13,90 Euro Stundenlohn also rund 43 Stunden im Monat arbeiten, bevor die Sozialversicherungspflicht einsetzt.
Die nächste planmäßige Anhebung kommt am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro die Stunde. Das sind nochmal 5 Prozent mehr, relevant für alle Betriebe, die aktuell knapp über Mindestlohn zahlen und ihre Lohnstruktur anpassen müssen.
Zum Tarifthema: NGG und DEHOGA verhandeln auf Landesebene. In einigen Regionen, zum Beispiel in Hamburg oder Bayern, gibt es Haus- und Verbandstarife, die spürbar über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Tarifgebundene Betriebe sind daran gebunden, alle anderen können, müssen aber nicht. Wer in einem kleinen Familienbetrieb arbeitet, der nicht im DEHOGA-Verband organisiert ist, landet in der Regel beim gesetzlichen Mindestlohn ohne Tarifaufschlag. Das ist die Realität in einem großen Teil der Branche.







